Ausstellung einer elektronischen Krankmeldung
- ab dem 7.12.2023 erneut telefonsiche Krankmeldung NUR für leichte infekte der Atemwegen bis zu 5 Tage möglich( nicht bei Kopfschmerzen ,Rückenschmerzen ,Bauchschmerzen o.ä. ) .
- die telefonische Krankmeldung ist möglich, aber nicht verpflichtend für den Arzt ,d.h. ein persönliches Erscheinen ist nach Ermessen des Arztes manchmal notwendig.
- wenn die Erstbescheinigung für die Krankmeldung telefonisch erfolgte ist für die Verlängerung ein Arzt-Patientenkontakt notwendig
- wenn die erste Krankmeldung während der Sprechstunde erfolgte, kann sie telefonsich verlängert werden
- Bei akute Infekte bitte zwischen 11:30 -12:00 in die Praxis kommen, nach Möglichkeit einen Termin vorher telefonsich oder per email ausmachen. Bitte beim Betreten der Praxis eine Schutzmaske tragen.
- Seit 01.07.2022 werden die Krankmeldungen elektronisch an der Krankenkassen übermittelt, seit 1.1.2023 rufen die Arbeitgeber die Krankmeldungen bei der Krankenkasse ab, es wird kein Papierausdruck benötigt.
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